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VG Leipzig, 03.08.1992 - I K 298/92 |
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Volltextveröffentlichung
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- BVerwG, 20.03.1964 - VII C 10.61
Eingemeindung eines gemeindefreien Gebiets als Verwaltungsakt
Auszug aus VG Leipzig, 03.08.1992 - I K 298/92
Ist aber offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise die Verletzung von Rechten ausgeschlossen, entfällt die Antragsbefugnis (BVerwGE 18, 154 (157)). - KG, 29.07.1991 - 5 Ws 119/91
Auszug aus VG Leipzig, 03.08.1992 - I K 298/92
Eine nennenswerte Mehrbelastung dürfte hierin für das Rehabilitierungsgericht regelmäßig nicht liegen (wie hier auch: Kammergericht Berlin, Beschl. v. 29.07.1991, - 5Ws 119/91 REHA -, VIZ 1991, 79 f). - BezG Dresden, 13.04.1992 - 2 BDR 108/91
Auszug aus VG Leipzig, 03.08.1992 - I K 298/92
Dieser Betrag war in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes üblicherweise hälftig zu teilen, mithin waren 10 % des Verkehrswertes, also 1.130.000,- DM, als Streitwert festzusetzen - (so jetzt: BG Dresden, Beschl. v. 25.06.1992, - II S 125/92 (VG) - anders noch: BG Dresden, Beschl. v. 07.08.1991, - 2 BDR 108/91 -, wonach die Hälfte des Verkehrswertes als Streitwert festzusetzen ist). - BezG Dresden, 25.06.1992 - II S 125/92
Auszug aus VG Leipzig, 03.08.1992 - I K 298/92
Dieser Betrag war in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes üblicherweise hälftig zu teilen, mithin waren 10 % des Verkehrswertes, also 1.130.000,- DM, als Streitwert festzusetzen - (so jetzt: BG Dresden, Beschl. v. 25.06.1992, - II S 125/92 (VG) - anders noch: BG Dresden, Beschl. v. 07.08.1991, - 2 BDR 108/91 -, wonach die Hälfte des Verkehrswertes als Streitwert festzusetzen ist).